Hundesteuer
Steuerpflichtig wird ein Hund ab einem Alter von vier Monaten.
Die Steuer beträgt:
- für den ersten Hund 30,- €
- für den zweitenHund 40,- €
- für jeden weiteren Hund 55,- €
Im Falle eines Wegzugs bitte daran denken, auch den Hund abzumelden!
Steuerpflichtig wird ein Hund ab einem Alter von vier Monaten.
Die Steuer beträgt:
Im Falle eines Wegzugs bitte daran denken, auch den Hund abzumelden!