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Hundesteuer

Steuerpflichtig wird ein Hund ab einem Alter von vier Monaten.

Die Steuer beträgt:

  • für den ersten Hund 30,- €
  • für den zweitenHund 40,- €
  • für jeden weiteren Hund 55,- €

Im Falle eines Wegzugs bitte daran denken, auch den Hund abzumelden!

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