Passamt
Aktuelle Information
Lange Lieferzeit für Reisepässe!
Ab sofort ist das Informations- und Serviceportal zum neuen Personalausweis online. Sie können sich unter www.personalausweisportal.de umfassend über den neuen Ausweis informieren. Die Webseite gibt Auskünfte zu den neuen Funktionen, zur Handhabung und zum Schutz der persönlichen Daten.
Statusabfrage zum Bearbeitungsstand Personalausweis/Reisepaß unter folgenden Link: Ausweis Statusabfrage | Gemeinde Garching a.d.Alz | Bürgerservice-Portal
Ansprechpartner
Frau Manuela Thöni, Zimmer Nr. 010, EG, Tel.: 08634 / 621-27, Fax: 08634 / 621-827,
manuela.thoeni@garching-alz.de
Frau Wiltrud Stadler, Zimmer Nr. 0.11, EG, Tel: 08634 / 621-25, Fax: 08634 / 621-825,
wiltrud.stadler@garching-alz.de
Frau Selina Hoffmann, Zimmer Nr. 0.11, EG, Tel: 08634 / 621-31, Fax: 08634 / 621-831,
selina.hoffmann@garching-alz.de
oder
Allgemeine Einreisebestimmungen für alle Länder
Unter der Homepage des Auswärtigen Amtes sind die jeweils aktuellen Einreisebestimmungen der einzelnen Länder für deutsche Staatsbürger einzusehen.
www.auswaertigesamt.de
Einbürgerungen
Aushändigung und Entgegennahme von Formularen für Einbürgerungen.
Fundbüro
Annahme und Rückgabe von Fundgegenständen.
Aufbewahrungsfrist: 6 Monate
Personalausweis
folgende Unterlagen werden benötigt:
- aktuelle Personenstandsurkunde
- biometrisches Passfoto
- bisheriges Ausweisdokument
- bei Kindern bis zum vollendeten 16. Lebensjahres eine Zustimmungserklärung beider Erziehungsberechtigten
bei Alleinerziehenden entweder:
- Sorgerechtsbeschluss mit Aufenthaltsbestimmungsrecht
- Negativbescheinigung vom Jugendamt
- ggf. Sterbeurkunde, falls ein Elternteil verstorben ist
Gebühr:
bis 24 Jahre: 22,80 € (Gültigkeit: 6 Jahre)
ab 24 Jahren: 37,- € (Gültigkeit: 10 Jahre)
Gebührenerhöhung bei Antragstellung außerhalb der Öffnungszeiten und bei Unzuständigkeit: zusätzlich 13,00 €.
Reisepass
folgende Unterlagen werden benötigt:
- biometrisches Passfoto
- bisheriges Ausweisdokument
- aktuelle Personenstandsurkunde
- bei Personen unter 18 Jahren die Zustimmungserklärung beider Erziehungsberechtigten
bei Alleinerziehenden entweder:
- Sorgerechtsbeschluss mit Aufenthaltsbestimmungsrecht
- Negativbescheinigung vom Jugendamt
- ggf. Sterbeurkunde, falls ein Elternteil verstorben ist
Persönliche Antragstellung ist erforderlich.
Dauer:
ab Beantragung ca. 4 Wochen
Gebühr:
bis 24 Jahre: 37,50 €, Expresspass 69,50 € (Gültigkeit: 6 Jahre)
ab 24 Jahre: 70,00 €, Expresspass: 102,00 € (Gültigkeit: 10 Jahre)
Vorläufiger Personalausweis
Benötigte Unterlagen: siehe unter Personalausweis.
Der vorläufige Personalausweis wird sofort ausgestellt. Es ist jedoch zu beachten, dass er nicht in allen Ländern als Reisedokument anerkannt wird.
Persönliche Antragstellung ist erforderlich!
Gültigkeit: 3 Monate
Gebühr: 10,00 €.
Vorläufiger Reisepass
Benötigte Unterlagen: siehe unter Reisepass.
Der vorläufige Reisepass wird sofort ausgestellt. Es ist jedoch zu beachten, dass er nicht in allen Ländern als Reisedokument anerkannt wird.
Persönliche Antragstellung ist erforderlich!
Gültigkeit: 1 Jahr
Gebühr: 26,-- €.
Ein vorläufiger Reisepass wird nur ausgestellt wenn der Pass sofort benötigt wird, d.h. die Erstellung eines Expresspasses nicht mehr möglich ist.