Rechtsbehelfsbelehrung
Rechtliche Rahmenbedingungen für die elektronische Widerspruchseinlegung
Am 30.12.2015 ist das Bayerische E-Government-Gesetz (BayEGovG) in Kraft getreten. Mit Inkrafttreten des BayEGovG sind die Möglichkeiten zu einer schriftformersetzenden Kommunikation zwischen Bürgern und Behörde über die Benutzung einer qualifizierten elektronischen Signatur hinaus erweitert worden.
Aus diesem Grund legt die Gemeinde Garching a.d.Alz neben der Möglichkeit, den Widerspruch schriftlich oder zur Niederschrift bei der erlassenden Behörde einzulegen, folgende Alternative zur elektronischen Widerspruchseinlegung fest:Übermittlung eines elektronischen Dokuments mit qualifizierter elektronischer Signatur über den von der Behörde eröffneten Zugang für elektronische Dokumente. Die Adresse hierfür lautet: info@garching-alz.de