Rentenversicherung
Ansprechpartner
Frau Manuela Götz, Zi.-Nr.: 0.05, EG, Tel.: 08634 / 621-15, Fax: 08634 / 621-825
manuela.goetz@garching-alz.de
Frau Simone Göbel, Zimmer Nr. 0.06, EG, Tel: 08634 / 621-10, Fax: 08634 / 621-810,
simone.goebel@garching-alz.de
In Angelegenheiten der gesetzlichen Rentenversicherung können Sie sich in bestimmten Fragen an die Gemeindeverwaltung Garching a.d. Alz wenden, wenn Sie hier Ihren Wohnsitz haben.
U. a. bei folgenden Themen sind wir Ihnen jederzeit behilflich:
- Altersrenten
- Renten wegen Erwerbsminderung
- Hinterbliebenenrenten
- Erziehungsrenten
- Kontenklärungen
- Rentenauskünfte/Renteninformationen
- Kindererziehungszeiten
- Ausländische Rentenanträge
- Beitragserstattungen
- Beglaubigungen für Rentenangelegenheiten
Folgende Unterlagen bringen Sie bitte zur Rentenantragstellung mit:
- Personalausweis/Reisepass
- Letzte Rentenauskunft incl. Versicherungsverlauf (bitte bereits auf Vollständigkeit und Richtigkeit überprüfen)
- Ausbildungsnachweise (Lehre durch Berufsausbildungsvertrag, Gesellenbrief, Schulbesuch ab 17. Lebensjahr durch Zeugnisse)
- Sämtlich vorhandene Rentenversicherungsunterlagen
- ggf. Nachweise über Arbeitslosigkeit, Krankheit, Reha usw. falls dies im Versicherungsverlauf bisher noch nicht vorhanden
- ggf. Vertriebenenausweis/Spätaussiedlerbescheinigung
- ggf. Schwerbehindertenausweis
- Geburtsurkunden der Kinder
- Bankverbindung (mit IBAN, BIC, s. Kontoauszug)
- Unterlagen über sonstige Rentenansprüche (Betriebsrente, Unfallrente …)
- Angabe der Krankenversicherungsverhältnisse der letzten 30 Jahre
- Krankenversicherungskarte
- Steueridentifikationsnummer
Bei Hinterbliebenenrenten benötigen wir zusätzlich:
- den ersten Rentenbescheid des Verstorbenen und ggf. der/des Witwe(rs)
- Eigene Rentenversicherungsnummer
- Sterbeurkunde, Heiratsurkunde
- Ggf. Geburtsurkunde der Kinder bei Waisenrentenantrag
- Mitteilung über die Rentenerhöhung (falls der Verstorbene bereits Rentner war)
Bei Erwerbsminderungsrenten benötigen wir zusätzlich:
- Angaben über die bisherig ausgeübten Tätigkeiten und Berufe
- Angabe zu Krankheiten
- Anschriften der behandelnden Ärzte und
- Angabe der letzten Krankenhausaufenthalte, Rehabilitationen
Falls wir weitere Unterlagen benötigen, können diese jederzeit nachgereicht werden.
Wichtiger Hinweis: Eine Rente muss immer beantragt werden. Rente wird trotz bestehender Ansprüche in keinem Fall automatisch ausgezahlt. Bitte melden Sie sich bei Altersrenten ca. 3 Monate vor Beginn der Rente bzw. bei Hinterbliebenenrenten baldmöglichst nach dem Ableben des Familienangehörigen, damit wir einen Termin zur Rentenantragstellung vereinbaren können.
Rentenantragstellung, Kontenklärung und sämtliche andere Hilfestellungen bei Rentenangelegenheiten sind bei uns kostenfrei.
Für Fragen der gesetzlichen Rentenversicherung stehen wir Ihnen während der Öffnungszeiten jederzeit zur Verfügung. Eine telefonische Terminvereinbarung wäre wünschenswert.