Umzug
Unverbindliche Empfehlung der Gemeinde Garching a. d. Alz -
Erledigungen im Rathaus
- An-/Ummeldung im Einwohnermeldeamt
- Vorlage des Ausweises und/oder Reisepasses zur Änderung im Einwohnermeldeamt
- Vorlage der Geburtsurkunde im Meldeamt
- Ggf. Vorlage der Heiratsurkunde oder Scheidungsurteil im Meldeamt (Familienstand nachweisen)
- Evtl.Hund an-, ab- bzw. ummelden (Hundesteueramt)
- Evtl. Gewerbe an-, ab- bzw. ummelden (Gewerbeamt)
- Evtl. Wasser und Kanal bei der Gemeinde an-, ab- bzw. ummelden (falls dies nicht der Vermieter erledigt)
Sonstiges
- Wichtige Behörden und Stellen: Neue Adresse angeben (Arbeitgeber, Versicherungen, evtl. Versorgungsamt, Arbeitsamt, Finanzamt)
- KFZ-Fahrzeugschein in der Zulassungsstelle als Fahrzeughalter umschreiben lassen
- Post: Evtl. Nachsendeantrag stellen
- Telefon und Handy (falls vorhanden): Neue Adresse angeben (für die Rechnungen)
- Bei Eigentumserwerb: Anzeige beim Notar (wg. Grundsteuer)
- Mülltonne an-, ab- bzw. ummelden
- (falls dies nicht der Vermieter erledigt) Zuständig: Landratsamt
- Strom an-, ab- bzw. ummelden (Zählerstand ablesen)
- Bank(en): Neue Adresse mitteilen
- Bei zuständiger Krankenkasse neue Adresse angeben