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Wasserwerk

Ansprechpartner:
Herr Andreas Schmidt, Tel. 08634 / 621-43, Fax: 08634 / 621-843, Zi.-Nr.: 1.13, 1. Stock
andreas.schmidt@garching-alz.de

Frau Aleksandra Bloos, Tel. 08634 / 621-40, Fax: 08634 / 621-840, Zi.-Nr. 1.14, 1. Stock
aleksandra.bloos@garching-alz.de

 

Störfallnummer Wasserwerk
0151 / 46172583

 

Gebühren
1 m³ Wasser: 1,50 € netto zzgl. 7 % MwSt.

Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Dauerdurchfluss (Q3):

bis       4 m³/h                                                                  75,- €/Jahr netto zzgl. 7 % MwSt.

bis      10 m³/h                                                               100,- €/Jahr netto zzgl. 7 % MwSt.

bis      16 m³/h                                                               140,- €/Jahr netto zzgl. 7 % MwSt.

über    16 m³/h   und Verbundzähler                      600,- €/Jahr netto zzgl. 7 % MwSt.


1 m³ Abwasser 1,98 € ohne MwSt.

 

Bauwasser
1 m³ = 1,28 € zzgl. 7 % MwSt

 

Beschaffenheit des Trinkwassers

Parameter                      Einheit                    Ergebnis                  Grenzwert                
 
Kationen
Calcium

mg/l

75,0

-
Magnesium

mg/l

22,8

-
Natrium

mg/l

7,7

200
Kalium

mg/l

1,3

-

Mangan, gesamt

mg/l

< 0,005

0,05

Aluminium, gelöst

mg/l

< 0,02

0,2
Ammonium

mg/l

< 0,01

0,5
Eisenmg/l< 0,0050,20
    
Anionen
Nitrit

mg/l

< 0,02

0,5
Nitrat

mg/l

26,0

50
Chlorid

mg/l

14,8250
Sulfat

mg/l

18,0250
Fluoridmg/l 0,071,5
    

Sensorische Werte

 

 

 

Färbung (vor Ort)

m ⁻ ¹

farblos

0,5

Geruch (vor Ort)

 

ohne

Für den Verbraucher annehmbar u. ohne anormale Veränderung

Geschmack

 

ohne

Für den Verbraucher annehmbar u. ohne anormale Veränderung

 

 

 

 

Berechnete Werte

 

 

 

Elektrische Leitfähigkeit (Labor) bei 25 °C

µS/cm

538

2790 bei 25°C

Ph-Wert (Labor)

°dH

7,70

 

Carbonathärte

°dH

13,2

 

Gesamthärte (Summe Erdalkalien)

mmol/l

2,81

 

    

Mikrobiologische Werte

 

 

 

Kolonienzahl bei 22 °C

KBE/  100 ml

0

100 / ml

Coliforme Bakterien

KBE / 100 ml

0

0 / 250 ml

    

 

Wissenswertes

Die Trinkwassergewinnung für rund 8700 Abnehmer erfolgt durch gemeindeeigene Tiefbrunnen. Es kann aufgrund der guten Qualität ohne weitere Aufbereitung und unverändert an die Haushalte abgegeben werden.

Die Gemeinde Garching a.d.Alz gewährleistet die Wasserversorgung für alle Gemeindegebiete außer folgender Ortsteile:

Bartlehen, Brunn, Brunnthal, Enhub, Förgenthal, Geisberg, Gloneck, Kastenstatt, Kobler, Kronposthub, Maierhofen, Maurer, Pirzlöd, Point, Schönstatt, Wimm, Wurasöd und Zaunbos.

(Wasserversorgung durch den Zweckverband der Otting-Pallinger-Gruppe)

Die Werte über die Qualität des bereitgestellten Trinkwassers stammen aus den Analysedaten vom 20.04.2023

Aufgrund gesetzlicher Vorschriften über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln weisen wir darauf hin, dass unser Wasser im Härtebereich hart liegt;  Härtegrad: 15,7 °dH

 

Millimol Calciumcarbonat je Liter   
(mmol/l)
Deutsche Härtegrade            
(°dH)
Härtebereich
bis 1,5

0-8,4

weich (kein Weichspüler erforderlich)

1,5 - 2,5

8,4-14

mittel

über 2,5

über 14

hart

 

Wasserzählerwechsel

Auch dieses Jahr werden von unseren Mitarbeitern, als auch mit Hilfe von Mitarbeitern des Wasserzweckverbandes, laufend über das ganze Jahr, Wasserzähler mit abgelaufener Eichung ausgewechselt. Dies erfolgt aus wirtschaftlichen Überlegungen in den jeweiligen Ortsteilen ohne gesonderte Vorankündigung oder Terminvereinbarung. Sollten Sie unsere Mitarbeiter nicht persönlich kennen, können Sie sich den Dienstausweis vorlegen lassen. Wer nicht angetroffen wird, erhält eine Benachrichtigung. Es kann dann für einen Wasserzählerwechsel ein Termin vereinbart werden.

 

Wichtig

Damit Sie am Jahresende nicht von einer hohen Wasser- und Abwassergebührenabrechnung überrascht werden, empfehlen wir Ihnen, den Wasserzählerstand mindestens 1 bis 2 mal monatlich zu kontrollieren. Ein erhöhter Wasserverbrauch kann auf einen Defekt im Haus hinweisen z.B. Toilettenspülung, Ausdehnungsgefäß der Heizung, versteckter Wasserrohbruch, etc.  Reagieren Sie bitte sofort, wenn Sie einen erhöhten Wasserverbrauch bemerken sollten!

 

Wichtiger Hinweis für Hauseigentümer zur Erdung bzw. Potenzialausgleich

Die Erdung von elektrischen Anlagen über öffentliche metallene Wasserleitungen ist nicht zulässig!

Die Sicherheit der elektrischen Anlage Ihres Hauses wird möglicherweise durch eine Erdung über das öffentliche Wasserrohrnetz erreicht.

Nach den geltenden VDE Bestimmungen ist es nicht mehr zulässig, dass Wasserrohrnetz für die Erdung zu benutzen!

Im Zuge der Erneuerung, Auswechslung oder Reparatur der Wasserleitungen werden die bestehenden Hausanschlussleitungen aus Metall durch Leitungen aus Kunststoff ersetzt. Bei Rohrschäden werden Rohrstücke aus Kunststoff bzw. Kupplungen mit Gummidichtungen eingesetzt. Kunststoff leitet den Strom nicht!

Damit verliert das öffentliche Wasserrohrnetz seine Funktion als Erder. Bei Anlagen, in denen das Wasserrohrnetz noch als Erder, Erdungsleiter oder Blitzschutzerder verwendet wird, sind daher ggf. Maßnahmen an der Elektroinstallation erforderlich. Nach den einschlägigen Bestimmungen ist für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung und Instandhaltung der elektrischen Anlage hinter der Hausanschlussleitung der Anschlussnehmer (in der Regel der Eigentümer) verantwortlich.

Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie aus Sicherheitsgründen die Elektroinstallation Ihres Hauses von einem eingetragenem Elektroinstallateur überprüfen und ggf. den geänderten Bedingungen (z.B. Staberder oder Banderder) anpassen lassen sollten, da ohne ausreichende elektrische Schutzmaßnahme unter Umständen Lebensgefahr für die Hausbewohner und für die mit Wasserleitungsarbeiten beauftragten Handwerkern besteht.

Vorsorglich weisen wir Sie darauf hin, dass für die Überprüfung und ggf. erforderliche Erneuerungsmaßnahmen anfallenden Kosten zu Ihren Lasten gehen, da Sie für die Sicherheit der elektrischen Anlage nach der geltenden gesetzlichen Regelungen selbst verantwortlich sind.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei Eintritt etwaiger Personen- oder Sachschäden, die infolge der Nutzung des Wasserrohrnetzes zur Erdung der elektrischen Anlagen entstehen, eine Haftung der Gemeinde Garching an der Alz ausgeschlossen ist!

 

Für sonstige Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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