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Führungszeugnis

Führungszeugnisse

Belegart N = privates Führungszeugnis (an die Privatadresse)
Belegart O = behördliches Führungszeugnis (direkt an die Behörde, bitte Bestätigung mitbringen)
Gebühr: jew. 13,00 €

Erweiterte Führungszeugnisse sind nur mit schriftlicher Bestätigung möglich!
Gebühr: 13,00 €

Europäisches Führungszeugnis:
Gebühr: 13,00 €

Weitere Informationen: www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/BZR/FZ_node.html 

 

Führungszeugnisse online beantragen

Folgende Anträge können online gestellt werden:

  • Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses für private Zwecke
  • Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde
  • Antrag auf Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses

 
Folgende Voraussetzungen müssen dazu erfüllt sein:

  • Antragsteller müssen im Besitz eines neuen Personalausweises oder elektronischen Aufenthaltstitels jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion sein.
  • Erforderlich ist ein Kartenlesegerät zum Auslesen des Ausweisdokuments und eine AusweisApp ab der Version 1.13, die auf der Seite des Bundesamts für Justiz kostenlos heruntergeladen werden kann.
  • Falls Nachweise hochgeladen werden müssen (z.B. soweit Gebührenfreiheit geltend gemacht wird oder bei der Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses) sind ggf. ein Scanner bzw. eine Digitalkamera erforderlich.

 Weitere Information zur Online-Beantragung finden Sie unter: www.fuehrungszeugnis.bund.de

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