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Rückschnitt bzw. Pflegegang von Bäumen und Sträuchern

Freihalten der Verkehrsräume von Baum- und Ast- und Strauchüberhängen

  • Zur Wahrung der Verkehrssicherheit und Vorbeugung möglicher Schäden bittet die Gemeinde Garching a. d. Alz um einen Rückschnitt bzw. Pflegegang von Bäumen und Sträuchern.
  • Über Fahrbahnen ist ein Freiraum in Höhe von 4,50 Meter einzuhalten. Freizuhalten sind auch Verkehrszeichen, Hinweisschilder und Straßenlaternen.
  • Gerade im Herbst ist das Freischneiden von Straßenlaternen von besonderer Bedeutung.
  • Fußgängerwege/Gehsteige sind generell freizuhalten, das so genannte Lichtprofil ist in einer Höhe von 2,5 Meter zu gewährleisten.
  • Die Verantwortlichkeit für Gefahren oder Störungen, die von einem Grundstück ausgehen, trifft grundsätzlich den Besitzer bzw. Eigentümer.

 

Ansprechpartner:

Frau Beatrice Neu, Tel. 08634 / 621-33, Fax: 08634 / 621-833, Zi.-Nr.: 1.10, 1. Stock
beatrice.neu@garching-alz.de

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