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Standesamt

Persönliches Vorsprechen im Standesamt ist nur noch mit vorheriger Terminvereinbarung möglich!

Das Standesamt Garching a.d.Alz ist für folgende Aufgaben zuständig:

  • Eheschließung
  • Sterbefallbeurkundung
  • Geburtenbeurkundung
  • Kirchenaustritte
  • Sonstige Beurkundungen (z.B. Vaterschaftsanerkennung, Namenserklärung, Ehefähigkeitszeugnis)
  • Ausstellung von Personenstandsurkunden

Das Standesamt Garching a.d.Alz ist für sämtliche o.g. Aufgaben im Standesamtsbezirk Garching a.d.Alz zuständig und umfasst auch die Gemeinden Kirchweidach und Feichten a.d.Alz. Während unseren Öffnungszeiten können sie jederzeit bei uns vorsprechen. Eine vorherige Terminvereinbarung wäre ggf. zu empfehlen.

 

Ansprechpartner:
Herr Christian Spanner
Zi.-Nr.: 0.09, EG
Tel.: 08634 / 621-13
christian.spanner@garching-alz.de

Anschrift:
Standesamt Garching a.d. Alz
Rathausplatz 1
84518 Garching a.d. Alz

Öffnungszeiten:
Mo. – Fr.
08.00 Uhr – 12.00 Uhr

Do. zusätzlich
14.00 Uhr – 18.00 Uhr

Persönliches Vorsprechen im Standesamt ist nur noch mit vorheriger Terminvereinbarung möglich!

 

Eheschließung
Bevor eine Eheschließung stattfinden kann, muss die Anmeldung der Eheschließung (Prüfung der Ehefähigkeit) durchgeführt werden. Dies ist frühestens 6 Monate vor dem beabsichtigten Eheschließungstermin möglich.

Die Anmeldung erfolgt beim Standesamt des Haupt- oder Nebenwohnsitzes eines Ehepartners. Sofern Sie mehrere Wohnsitze haben, können Sie wählen, bei welchem Standesamt Sie Ihre Eheschließung anmelden.

Wenn Sie alle Unterlagen (siehe unten) zur Anmeldung der Eheschließung zusammen haben, vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin.

 

Welche Unterlagen sind zur Anmeldung der Eheschließung notwendig?
In der Regel genügen folgende Unterlagen, wenn Sie beide noch nicht verheiratet waren, volljährig und Deutsche ohne Auslandsbezug sind:

1. Neue beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister. Diese ist beim Standesamt des Geburtsortes erhältlich und kostet 12,--€.
2. Aufenthaltsbescheinigung, ausgestellt zum Zweck der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung, erhältlich beim
Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes (Kosten: 5,--€) (Falls Ihr Hauptwohnsitz in Garching a.d.Alz ist, benötigen wir diese Bescheinigung nicht.)
3. Geburtsurkunde der gemeinsamen Kinder. In dieser Urkunde müssen Sie beide als Eltern eingetragen sein. Falls dies nicht der Fall ist, legen Sie bitte zusätzlich die Vaterschaftsanerkennung vor.
4. Gültiger Reisepass oder Personalausweis.
5. Bargeld für Gebühren (ca. 100,00 €); Für Trauungen außerhalb der Öffnungszeiten fällt eine zusätzliche Gebühr i.H.v. 100,00 € an.

Waren Sie bereits verheiratet benötigen Sie zusätzlich folgende Urkunden:

6. Über die vorangegangene Eheschließung eine neue Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Auflösung der Ehe, Tod des Ehegatten. Zusätzlich zur unmittelbar vorangegangen Ehe müssen Sie die genauen Daten aller früherer Ehen und die Art ihrer Auflösung angeben.
7. Nachweis der Auflösung der Ehe (Scheidungsurteil, Sterbeurkunde Ehegatte).


Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein. Rechtsansprüche können aus dieser Auflistung nicht abgeleitet werden.

Bitte beachten Sie, dass die zur Anmeldung der Eheschließung vorzulegenden Urkunden und beglaubigte Abschriften nichtälter als 6 Monate sein sollen.

 

Schwierige Eheanmeldungen:
In den Fällen, bei denen Sie oder Ihr(e) Partner(in) z.B. eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, nicht im Bundesgebiet geboren oder adoptiert sind, ihre letzte Ehe im Ausland geschlossen haben bzw. geschieden wurden, gemeinsame Kinder im Ausland geboren sind, sollte zumindest einer der beiden Partner persönlich bei uns vorsprechen. Sie erhalten dann eine umfassende Beratung, welche Unterlagen für Sie erforderlich sind.

Eheschließungen sind im Standesamt Garching a.d.Alz zu folgenden Zeiten möglich:
Mo.– Do.:  08.00 – ca. 16.00 Uhr,
Fr.:   08.00 – 12.00 Uhr
Sa.:   08.00 – 11.00 Uhr
An Sonn- und Feiertagen finden keine Eheschließungen statt.

Auch Auswärtige ohne Wohnsitz in Garching a.d.Alz können bei uns heiraten. Zur Anmeldung der Eheschließung melden Sie sich bitte bei Ihrem Wohnsitzstandesamt. Sobald die Anmeldung dort durchgeführt wurde, werden uns die Unterlagen zugesandt. Bitte sprechen Sie zuvor mit uns den Eheschließungstermin ab.


Für die Einwohner von Kirchweidach und Feichten a.d.Alz:
Selbstverständlich können Sie in Ihrer Heimatgemeinde heiraten. (Eheschließung in Garching a.d.Alz ist ebenfalls möglich).
Bitte vereinbaren Sie den Eheschließungstermin mit Ihrem Bürgermeister. Zur Anmeldung der Eheschließung kommen Sie bitte in das Standesamt Garching a.d.Alz.

 

Sterbefall
Tritt der Tod in einer Wohnung im Standesamtsbezirk ein, so ist sofort ein zugelassener Arzt zu verständigen, der eine Todesbescheinigung ausstellt. Sofern der Tod im Seniorenheim PurVital, Garching a.d.Alz eintritt, kümmert sich die Verwaltung um die Ausstellung der Todesbescheinigung.
Für die Versorgung der/des Verstorbenen muss ein Bestatter beauftragt werden, der auf Wunsch auch die weiteren Formalitäten (z.B. Anzeige beim Standesamt, Anmeldung zur Bestattung bzw. Überführung, Rentenangelegenheiten, Krankenkasse usw.) für Sie erledigt.

 

Anzeige des Sterbefalles
Der Tod eines Menschen muss dem Standesbeamten, in dessen Bezirk er verstorben ist, spätestens am dritten Werktag, der auf den Todestag folgt, zur Beurkundung angezeigt werden. Die Anzeige hat grundsätzlich mündlich zu erfolgen.
Zur Anzeige des Sterbefalles sind verpflichtet:
• jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
• die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
• jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist.
Eine Anzeigepflicht besteht nur, wenn eine in der Reihenfolge früher genannte Person nicht vorhanden oder an der Anzeige gehindert ist.

 

Diese Anzeigepflicht kann auch auf einen Bestatter übertragen werden.

Die Anzeige eines Sterbefalles im Seniorenheim PurVital nimmt der Träger der Einrichtung schriftlich vor. Die Hinterbliebenen haben dort die notwendigen Unterlagen vorzulegen.

 

Notwendige Unterlagen
Dem Standesamt bzw. dem Seniorenheim PurVital oder dem beauftragten Bestatter müssen Sie grundsätzlich folgende Unterlagen und Urkunden, möglichst im Original, vorlegen:

  • Ausweisdokument der vorsprechenden Person (falls sie den Sterbefall selbst beim Standesamt anzeigen)
  • Ärztliche Todesbescheinigung (vertraulicher und nichtvertraulicher Teil)
  • bei Ledige – Geburtsurkunde oder beglaubigte Abschrift des Geburtenregisters
  • bei Verheiratete - Eheurkunde bzw. eine Lebenspartnerschaftsurkunde oder eine beglaubigte Abschrift des Eheregisters. Falls die Eheurkunde ab dem 01.01.2009 ausgestellt wurde, zusätzlich eine Geburtsurkunde beider Ehegatten.
  • falls verwitwet – zusätzlich zum zuvor genannten Punkt eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehegatten
  • falls geschieden – zusätzlich zum Punkt „verheiratet“ einen Nachweis über die Scheidung (z.B. Scheidungsurteil)
  • Personalausweis, Reisepass
  • Aufenthaltsbescheinigung (falls letzter Wohnsitz nicht in Garching a.d.Alz)
  • bei Vertriebenen/Spätaussiedlern zusätzlich Vertriebenenausweis bzw. Spätaussiedlerbescheinigung und eine Namensänderungsbescheinigung.

Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein. Rechtsansprüche können aus dieser Auflistung nicht abgeleitet werden.

 

Gebühren
Wir stellen für Zwecke der gesetzlichen Sozialversicherung (Rentenangelegenheiten, Krankenkasse) eine gebührenfreie Sterbeurkunde aus.
Jede weitere Sterbeurkunde für den privaten Gebrauch kostet 12,-- Euro.

 

Geburt
Das Standesamt Garching a.d.Alz ist nur für Hausgeburten im Standesamtsbezirk zuständig. 
Falls Sie in einem Krankenhaus entbinden, wenden Sie sich bitte an das für das Krankenhaus zuständige Standesamt. Die Geburtsanzeige in diesen Fällen erfolgt durch das Krankenhaus.

Bei Hausgeburten ist die Anzeige innerhalb einer Woche beim Standesamt durchzuführen.

Folgende Unterlagen werden neben der Geburtsbescheinigung der Hebamme  für die Beurkundung benötigt:

verheiratete Mütter
• Eheurkunde oder beglaubigte Abschrift des Eheregisters
• Geburtsurkunde beider Eltern
• gültige Reisepässe bzw. Personalausweise beider Eltern

unverheiratete Mütter
• Geburtsurkunde bzw. beglaubigte Ablichtung des Geburtseintrages der Mutter
• geschiedene Mütter: Eheurkunde oder beglaubigte Abschrift des Eheregisters und zusätzlich Scheidungsurteil
• verwitwete Mütter: Eheurkunde oder beglaubigte Abschrift des Eheregisters und zusätzlich Sterbeurkunde
• ggf. Nachweis über bereits beurkundete Vaterschaftsanerkennung und abgegebene Sorgeerklärungen mit der Geburtsurkunde des Vaters
• gültiger Reisepass bzw. Personalausweis der Mutter und des Vaters

Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein. Rechtsansprüche können aus dieser Auflistung nicht abgeleitet werden.

 

Gebühren
Sie erhalten von uns vier gebührenfreie Bescheinigungen:

  • Mutterschaftshilfe (Krankenkasse)
  • Erziehungsgeld
  • Kindergeld

Für Geburtsurkunden für den privaten Gebrauch wird eine Gebühr in Höhe von je 12,00 € erhoben.

 

Kirchenaustritt
Wenn Sie aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder weltanschaulichen Gemeinschaften, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, austreten möchten, sprechen Sie bitte persönlich bei uns vor und bringen dazu Ihren Personalausweis oder Reisepass und zusätzlich ggf. eine Eheurkunde mit.

Zuständig für die Entgegennahme Ihrer Austrittserklärung ist das Standesamt Ihres Wohnsitzes. Haben Sie mehrere Wohnsitze, können Sie wählen, bei welchem Standesamt Sie den Austritt erklären möchten.

Eine schriftliche Erklärung über Ihren Kirchenaustritt wird nur wirksam, wenn Ihre Unterschrift von einem Notar öffentlich beglaubigt wurde. Eine schriftliche Erklärung durch einen Brief oder E-Mail usw. an das Standesamt entspricht nicht der vorgeschriebenen Form und kann daher nicht rechtswirksam entgegengenommen werden.

 

Kirchenaustritt von Kindern
Kinder, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, können die Erklärung alleine abgeben. Sie bedürfen keiner Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.

Möchte ein Kind eine Erklärung über einen Kirchenaustritt abgeben, das das 12. Lebensjahr, aber noch nicht das 14. Lebensjahr vollendet hat, müssen die Eltern dem Austritt ausdrücklich zustimmen. Daher kommen Sie in diesen Fällen immer mit Ihren sorgeberechtigten Eltern.

Einen Kirchenaustritt für Kinder unter 12 Jahren können die erziehungsberechtigten Eltern alleine oder mit Zustimmung des Kindes erklären.

Falls das Kind noch nicht 14 Jahre alt ist, bitte ich sie, ggf. beide sorgeberechtigte Elternteile mitzukommen. Falls ein alleiniges Sorgerecht besteht, bringen Sie bitte darüber einen Nachweis mit.

 

Kosten
Die Beurkundung der mündlichen Erklärung über den Kirchenaustritt ist gebührenpflichtig und beträgt 25,--  €.
Eine Bescheinigung über den Kirchenaustritt wünschen, beträgt diese zusätzlich 10,-- €.

Für den Wiedereintritt in eine Kirche oder Religionsgemeinschaft nehmen Sie bitte Kontakt mit der zuständigen Institution auf.

 

Ausstellung von Personenstandsurkunden
Vom Standesamt Garching a.d.Alz erhalten Sie für Personenstandsfälle, die sich in Garching a.d.Alz, Kirchweidach und Feichten a.d.Alz ereignet haben, folgende Urkunden:

• Geburtsurkunde
• Sterbeurkunden
• Eheurkunde
• Mehrsprachige (internationale) Personenstandsurkunden (Ehe-, Geburts- und Sterbeurkunden)
• Beglaubigte Abschriften aus Geburts-, Ehe- und Sterberegister
• Auskünfte aus Personenstandsbüchern

 

Wer erhält Urkunden bzw. Auskünfte aus Personenstandsbüchern?
Grundsätzlich kann die Ausstellung von Personenstandsurkunden nur von Personen beantragt werden, auf die sich die jeweilige Urkunde bezieht, sowie deren Ehegatten, Vorfahren, Kinder und Abkömmlingen (in gerader Linie). Andere Personen (auch Geschwister, Onkel, Tanten, Neffen und Nichten, sowie entfernte Verwandte) haben nur dann ein Anrecht auf Erteilung einer Urkunde, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen, oder eine schriftliche Vollmacht eines Berechtigten mit dessen Personalausweis vorlegen.

 

Wie können Urkunden beantragt werden?
• Persönliche Vorsprache
Während unserer Öffnungszeiten können die Urkunden persönlich beantragt und in Empfang genommen werden. Sie benötigen lediglich den Personalausweis oder den Reisepass. Die Unterlagen zum Nachweis des rechtlichen Interesses bzw. Vollmacht und Personalausweis sind ggf. vorzulegen.
• Schriftliche oder telefonische Anforderung
Sie können die gewünschten Urkunden auch gerne schriftlich oder auch telefonisch anfordern.

Gebühren

Geburts-, Ehe- oder Sterbeurkunde

12,-- €

Internationale Personenstandsurkunde

12,-- €

Beglaubigte Ablichtung aus Personenstandsregistern

12,-- €

Auskünfte aus Personenstandsregistern

 10,-- €

Auskünfte aus Sammelakten des Standesamtes

12,-- €

Personenstandsurkunden, die für Zwecke der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Unfall- und Rentenversicherung verwendet werden sind gebührenfrei.

 

Die Bezahlung einer schriftlichen/telefonischen Anforderung ist möglich durch:

  • Vorauskasse in Form einer Überweisung auf eines unserer unten angegebenen Konten
  • Beifügung eines Verrechnungsschecks
  • Nachnahme (hierbei fallen jedoch zusätzliche Kosten an)

VR meine Raiffeisenbank eG Altötting-Mühldorf, BLZ 710 610 09,  Kto.Nr. 1 810 901IBAN: DE39 7106 1009 0001 8109 01, BIC: GENODEF1AOE

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