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Förderverfahren 1

Abschließende Projektbeschreibung

Gemäß Kooperationsvertrag zwischen der Gemeinde Garching a.d.Alz und der Telekom Deutschland GmbH sind im Erschließungsgebiet die Verbesserungen der Telekommunikationsinfrastruktur mittels FTTC-Ausbau und FTTH-Ausbau abgeschlossen.

Link:

Garching a.d.Alz, den 20.06.2016

Fördersteckbrief

Der Fördersteckbrief wurde auf dem Portal des Bayerischen Breitbandzentrums veröffentlicht und kann über den folgenden Link heruntergeladen werden. Bitte filtern Sie dort nach "Gemeinde: Garching a.d.Alz". Den Fördersteckbrief finden Sie in der gleichnamigen Spalte "Fördersteckbrief".

Link:

Garching a.d.Alz, den 17.09.2018

Zuwendungsbescheid

Die Gemeinde Garching a.d.Alz hat den Zuwendungsbescheid für den Breitbandausbau erhalten.

Garching a.d.Alz, den 16.06.2016

Auswahlverfahren - Ergebnis

Bekanntmachung der Gemeinde Garching a.d.Alz bezüglich der vorgesehenen Auswahlentscheidung

Die Gemeinde Garching a.d. Alz beabsichtigt, mit der Telekom Deutschland GmbH einen Vertrag über die Planung, Ausführung und den Betrieb der Ausbaumaßnahme im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR) zu schließen.

Die Bekanntmachung der vorgesehenen Auswahlentscheidung wird nachfolgend zum Download bereitgestellt.

Download:

Garching a.d.Alz, den 01.12.2015

Auswahlverfahren - Bekanntmachung

Fristverlängerung: Ergänzende Bekanntmachung zur Bekanntmachung gemäß Nr. 5.1 Satz 5 BbR vom 08.06.2015

Die in Ziff. 7 Abs. 1 der Bekanntmachung vom 08.06.2015 genannte Frist wird wie folgt verlängert:
Die Angebote sind bis zum 14.10.2015, 12:00 Uhr bei der unter Ziff. 1. der Bekanntmachung vom 08.06.2015 genannten Kontaktstelle schriftlich in einem verschlossenen Umschlag in zweifacher Fertigung einzureichen.

Im Übrigen bleibt die Bekanntmachung vom 08.06.2015 unverändert.

Garching a.d.Alz, den 24.08.2015

 

Auswahlverfahren – einstufig – zur Bestimmung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie - BbR) - Bekanntmachung gemäß Nr. 5.1 Satz 5 BbR

Die Gemeinde Garching a.d.Alz führt ein Auswahlverfahren zur Ermittlung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes in mehreren von der Kommune definierten Erschließungsgebieten im Rahmen der Richtlinie zur "Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie-BbR)" in der Fassung vom Fassung vom 10.Juli 2014, Az.:75-O 1903-001-24929/14 durch.

Interkommunale Zusammenarbeit
Die Gemeinde Garching a.d.Alz arbeitet gemäß Nr. 6.6 BbR mit nachfolgenden Gemeinden interkommunal zusammen:
Gemeinde Unterneukirchen http://www.kommunen-breitbandberatung.de/unterneukirchen/

Die Unterlagen der Bekanntmachung werden nachfolgend zum Download bereitgestellt.

Garching a.d.Alz, den 08.06.2015

Markterkundung - Ergebnis

Ergebnis des Markterkundungsverfahrens der Gemeinde Garching a.d.Alz im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR)

Die Gemeinde Garching a.d.Alz hat vom 16.10.2014 bis 25.11.2014 ein Markterkundungsverfahren nach Nr. 4.3 ff. BbR durchgeführt. Das Ergebnis der Markterkundung kann dem nachfolgenden Dokument entnommen werden.

Garching a.d.Alz, den 08.06.2015

Markterkundungsverfahren

Markterkundung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR)

Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen (Breitbandrichtlinie - BbR) vom 09.07.2014 den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Download und viel höheren Upload-Geschwindigkeiten als bei Netzen der Grundversorgung in den Gebieten, in denen diese Netze noch nicht vorhanden sind.

Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Gemeinde Garching a.d.Alz gemäß Nr. 4.3 ff. BbR im Rahmen der Markterkundung Netzbetreiber um Stellungnahme zu bitten: Zu eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen, zur dokumentierten Ist-Versorgung und zu aktuellen Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der BNetzA eingestellt sind. Die Kommune bittet daher, bis spätestens 25. November 2014 zu nachfolgenden Punkten Stellung zu nehmen: