Einwohnermeldeamt und Passamt
Ansprechpartner
Frau Manuela Thöni, Zimmer Nr. 011, EG, Tel.: 08634 / 621-27, Fax: 08634 / 621-827,
manuela.thoeni@garching-alz.de
Frau Wiltrud Stadler, Zimmer Nr. 0.11, EG, Tel: 08634 / 621-25, Fax: 08634 / 621-825,
wiltrud.stadler@garching-alz.de
Frau Selina Hoffmann, Zimmer Nr. 0.11, EG, Tel: 08634 / 621-31, Fax: 08634 / 621-831,
selina.hoffmann@garching-alz.de
Frau Simone Göbel, Zimmer Nr. 0.06, EG, Tel: 08634 / 621-10, Fax: 08634 / 621-810,
simone.goebel@garching-alz.de
oder
Anmeldung
Welche Unterlagen/Urkunden sind mitzubringen?
- Gültiger Personalausweis und Reisepass zur Adressänderung
- Wohnungsgeberbescheinigung - Vordruck auf unserer Homepage!
- Ggf. Geburtsurkunde
- Der Familienstand muss durch entsprechende Urkunde nachgewiesen werden:
Verheiratet - Heiratsurkunde
Geschieden - Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
Verwitwet - Sterbeurkunde des früheren Ehegatten
Wann muss die Anmeldung erfolgen?
- Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen anzumelden.
- Zukunftsgerichtete Anmeldungen sind nicht möglich.
Die Anmeldung ist gebührenfrei!
Abmeldung:
Wann ist eine Abmeldung erforderlich?
- Eine Abmeldung ist nur noch bei einem Wegzug ins Ausland oder bei der Aufgabe einer Nebenwohnung (Nebenwohnungen können nur beim Hauptwohnsitz abgemeldet werden) erforderlich!
- Sie ist frühestens eine Woche vor Auszug und bis zu zwei Wochen nach Auszug möglich.
- Mitzubringen: Personalausweis oder Reisepass
Die Abmeldung ist gebührenfrei!
Aufenthaltserlaubnisse
Aufenthaltsanzeigen, Anträge auf Aufenthaltsgenehmigungen und Verlängerungen
Formulare/Vordrucke werden vom Einwohnermeldeamt ausgehändigt!
Auskünfte
Melderegisterauskünfte können telefonisch oder schriftlich erteilt werden!
Gebühr: 10,00 €
Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Bitte mitbringen: Reisepass od. Personalausweis
Gebühr: 13,- €
Bescheinigungen
Für eine Meldebescheinigung, Aufenthaltsbescheinigung, Haushaltsbescheinigung, fällt eine Gebühr in Höhe von: 5,00 € an.
Beglaubigungen
Das zu beglaubigende Original muss vorgelegt werden!
Gebühr: 5,00 € je Dokument
Elster
Aktuelle Elster-CD`s für Steuererklärungen liegen im Eingangsbereich aus.
Führungszeugnisse
Belegart N = privates Führungszeugnis (an die Privatadresse)
Belegart O = behördliches Führungszeugnis (direkt an die Behörde)
Gebühr: jew. 13,00 €
Erweiterte Führungszeugnisse sind nur mit schriftlicher Bestätigung möglich!
Gebühr: 13,00 €
europäisches Führungszeugnis:
Gebühr: 17,00 €
Weitere Informationen: www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/BZR/FZ_node.html
Führungszeugnisse online beantragen
Folgende Anträge können online gestellt werden:
- Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses für private Zwecke
- Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde
- Antrag auf Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses
Folgende Voraussetzungen müssen dazu erfüllt sein:
- Antragsteller müssen im Besitz eines neuen Personalausweises oder elektronischen Aufenthaltstitels jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion sein.
- Erforderlich ist ein Kartenlesegerät zum Auslesen des Ausweisdokuments und eine AusweisApp ab der Version 1.13, die auf der Seite des Bundesamts für Justiz kostenlos heruntergeladen werden kann.
- Falls Nachweise hochgeladen werden müssen (z.B. soweit Gebührenfreiheit geltend gemacht wird oder bei der Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses) sind ggf. ein Scanner bzw. eine Digitalkamera erforderlich.
Weitere Information zur Online-Beantragung finden Sie unter: www.fuehrungszeugnis.bund.de
Lohnsteuerformulare
Folgende Formulare für den Lohnsteuerjahresausgleich sind bei der Gemeinde erhältlich und liegen im Eingangsbereich aus:
Vordruck für die Einkommensteuererklärung und die Anleitung hierzu | |
Anlage N | Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit |
Anlage S | Einkünfte aus selbständiger Arbeit |
Anlage G | Einkünfte aus Gewerbebetrieb |
Anlage R | Renten und andere Leistungen |
Anlage V | Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung |
Anlage AV | Altersvorsorgebeiträge als Sonderausgaben |
Anlage KAP | Einkünfte aus Kapitalvermögen |
Anlage Kind | |
Anträge auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten |
Elster-CD`s für den elektronischen Lohnsteuerjahresausgleich liegen ebenfalls im Eingangsbereich der Gemeinde aus.
Sollten Sie Vordrucke benötigen, die hier nicht aufgeführt sind, oder haben Sie Fragen zum Lohnsteuerausgleich, bitten wir Sie, sich direkt an das Finanzamt Burghausen zu wenden.
Die Papierlohnsteuerkarten wurden abgeschafft.
Die Lohnsteuerkarten 2010 gelten für die Folgejahre weiter. Für Ausstellungen und Änderungen der Lohnsteuerkarten ist ab dem 01.01.2011 ausschließlich das Finanzamt Burghausen zuständig.
Weitere Infos:
www.elster.de oder www.finanzamt.bayern.de/Burghausen
Meldebestätigung
Welche Unterlagen sind mitzubringen?
Gültiger Personalausweis bzw. Reisepass als Identitätsnachweis
Gebühr: 5,00 €
Niederlassungserlaubnis
Ist ähnlich wie eine Aufenthaltserlaubnis, jedoch unbefristet! Anträge auf Niederlassungserlaubnisse werden vom Einwohnermeldeamt ausgehändigt!
Ummeldung
Welche Unterlagen/Urkunden sind mitzubringen?
Personalausweis aller umziehenden Personen zur Adressänderung.