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Einwohnermeldeamt und Passamt

Ansprechpartner

Frau Manuela Thöni, Zimmer Nr. 011, EG, Tel.: 08634 / 621-27, Fax: 08634 / 621-827,
manuela.thoeni@garching-alz.de

Frau Wiltrud Stadler, Zimmer Nr. 0.11, EG, Tel: 08634 / 621-25, Fax: 08634 / 621-825,
wiltrud.stadler@garching-alz.de

Frau Selina Hoffmann, Zimmer Nr. 0.11, EG, Tel: 08634 / 621-31, Fax: 08634 / 621-831,
selina.hoffmann@garching-alz.de

Frau Simone Göbel, Zimmer Nr. 0.06, EG, Tel: 08634 / 621-10, Fax: 08634 / 621-810,
simone.goebel@garching-alz.de

oder

buergerbuero@garching-alz.de

 

 

Anmeldung
Welche Unterlagen/Urkunden sind mitzubringen?

  • Gültiger Personalausweis und Reisepass zur Adressänderung
  • Wohnungsgeberbescheinigung - Vordruck auf unserer Homepage!
  • Ggf. Geburtsurkunde
  • Der Familienstand muss durch entsprechende Urkunde nachgewiesen werden:
    Verheiratet - Heiratsurkunde
    Geschieden - Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
    Verwitwet - Sterbeurkunde des früheren Ehegatten

Wann muss die Anmeldung erfolgen?

  • Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen anzumelden.
  • Zukunftsgerichtete Anmeldungen sind nicht möglich.

Die Anmeldung ist gebührenfrei!

 

Abmeldung:
Wann ist eine Abmeldung erforderlich?

  • Eine Abmeldung ist nur noch bei einem Wegzug ins Ausland oder bei der Aufgabe einer Nebenwohnung (Nebenwohnungen können nur beim Hauptwohnsitz abgemeldet werden) erforderlich!
  • Sie ist frühestens eine Woche vor Auszug und bis zu zwei Wochen nach Auszug möglich.
  • Mitzubringen: Personalausweis oder Reisepass

Die Abmeldung ist gebührenfrei!

 

Aufenthaltserlaubnisse
Aufenthaltsanzeigen, Anträge auf Aufenthaltsgenehmigungen und Verlängerungen
Formulare/Vordrucke werden vom Einwohnermeldeamt ausgehändigt!

 

Auskünfte
Melderegisterauskünfte können telefonisch oder schriftlich erteilt werden!
Gebühr: 10,00 €

 

Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Bitte mitbringen: Reisepass od. Personalausweis
Gebühr: 13,- €

 

Bescheinigungen
Für eine Meldebescheinigung, Aufenthaltsbescheinigung, Haushaltsbescheinigung, fällt eine Gebühr in Höhe von: 5,00 € an.

 

Beglaubigungen
Das zu beglaubigende Original muss vorgelegt werden!
Gebühr: 5,00 € je Dokument

 

Elster
Aktuelle Elster-CD`s für Steuererklärungen liegen im Eingangsbereich aus.

 

Führungszeugnisse

Belegart N = privates Führungszeugnis (an die Privatadresse)
Belegart O = behördliches Führungszeugnis (direkt an die Behörde)
Gebühr: jew. 13,00 €

Erweiterte Führungszeugnisse sind nur mit schriftlicher Bestätigung möglich!
Gebühr: 13,00 €

europäisches Führungszeugnis:
Gebühr: 17,00 €

Weitere Informationen: www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/BZR/FZ_node.html 

 

Führungszeugnisse online beantragen
Folgende Anträge können online gestellt werden:

  • Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses für private Zwecke
  • Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde
  • Antrag auf Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses

Folgende Voraussetzungen müssen dazu erfüllt sein:

  • Antragsteller müssen im Besitz eines neuen Personalausweises oder elektronischen Aufenthaltstitels jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion sein.
  • Erforderlich ist ein Kartenlesegerät zum Auslesen des Ausweisdokuments und eine AusweisApp ab der Version 1.13, die auf der Seite des Bundesamts für Justiz kostenlos heruntergeladen werden kann.
  • Falls Nachweise hochgeladen werden müssen (z.B. soweit Gebührenfreiheit geltend gemacht wird oder bei der Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses) sind ggf. ein Scanner bzw. eine Digitalkamera erforderlich.

Weitere Information zur Online-Beantragung finden Sie unter: www.fuehrungszeugnis.bund.de

 

Lohnsteuerformulare
Folgende Formulare für den Lohnsteuerjahresausgleich sind bei der Gemeinde erhältlich und liegen im Eingangsbereich aus:

Vordruck für die Einkommensteuererklärung und die Anleitung hierzu
Anlage NEinkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
Anlage SEinkünfte aus selbständiger Arbeit
Anlage GEinkünfte aus Gewerbebetrieb
Anlage RRenten und andere Leistungen
Anlage VEinkünfte aus Vermietung und Verpachtung
Anlage AVAltersvorsorgebeiträge als Sonderausgaben
Anlage KAPEinkünfte aus Kapitalvermögen
Anlage Kind
Anträge auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten

Elster-CD`s für den elektronischen Lohnsteuerjahresausgleich liegen ebenfalls im Eingangsbereich der Gemeinde aus.

Sollten Sie Vordrucke benötigen, die hier nicht aufgeführt sind, oder haben Sie Fragen zum Lohnsteuerausgleich, bitten wir Sie, sich direkt an das Finanzamt Burghausen zu wenden.

Die Papierlohnsteuerkarten wurden abgeschafft.
Die Lohnsteuerkarten 2010 gelten für die Folgejahre weiter. Für Ausstellungen und Änderungen der Lohnsteuerkarten ist ab dem 01.01.2011 ausschließlich das Finanzamt Burghausen zuständig.

Weitere Infos:
www.elster.de oder www.finanzamt.bayern.de/Burghausen  

 

Meldebestätigung
Welche Unterlagen sind mitzubringen?
Gültiger Personalausweis bzw. Reisepass als Identitätsnachweis

Gebühr: 5,00 €

 

Niederlassungserlaubnis
Ist ähnlich wie eine Aufenthaltserlaubnis, jedoch unbefristet! Anträge auf Niederlassungserlaubnisse werden vom Einwohnermeldeamt ausgehändigt!

 

Ummeldung
Welche Unterlagen/Urkunden sind mitzubringen?
Personalausweis aller umziehenden Personen zur Adressänderung.

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