Führungszeugnis
Führungszeugnisse
Belegart N = privates Führungszeugnis (an die Privatadresse)
Belegart O = behördliches Führungszeugnis (direkt an die Behörde, bitte Bestätigung mitbringen)
Gebühr: jew. 13,00 €
Erweiterte Führungszeugnisse sind nur mit schriftlicher Bestätigung möglich!
Gebühr: 13,00 €
Europäisches Führungszeugnis:
Gebühr: 13,00 €
Weitere Informationen: www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/BZR/FZ_node.html
Führungszeugnisse online beantragen
Folgende Anträge können online gestellt werden:
- Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses für private Zwecke
- Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde
- Antrag auf Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses
Folgende Voraussetzungen müssen dazu erfüllt sein:
- Antragsteller müssen im Besitz eines neuen Personalausweises oder elektronischen Aufenthaltstitels jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion sein.
- Erforderlich ist ein Kartenlesegerät zum Auslesen des Ausweisdokuments und eine AusweisApp ab der Version 1.13, die auf der Seite des Bundesamts für Justiz kostenlos heruntergeladen werden kann.
- Falls Nachweise hochgeladen werden müssen (z.B. soweit Gebührenfreiheit geltend gemacht wird oder bei der Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses) sind ggf. ein Scanner bzw. eine Digitalkamera erforderlich.
Weitere Information zur Online-Beantragung finden Sie unter: www.fuehrungszeugnis.bund.de