Rückschnitt bzw. Pflegegang von Bäumen und Sträuchern
Freihalten der Verkehrsräume von Baum- und Ast- und Strauchüberhängen
- Zur Wahrung der Verkehrssicherheit und Vorbeugung möglicher Schäden bittet die Gemeinde Garching a. d. Alz um einen Rückschnitt bzw. Pflegegang von Bäumen und Sträuchern.
- Über Fahrbahnen ist ein Freiraum in Höhe von 4,50 Meter einzuhalten. Freizuhalten sind auch Verkehrszeichen, Hinweisschilder und Straßenlaternen.
- Gerade im Herbst ist das Freischneiden von Straßenlaternen von besonderer Bedeutung.
- Fußgängerwege/Gehsteige sind generell freizuhalten, das so genannte Lichtprofil ist in einer Höhe von 2,5 Meter zu gewährleisten.
- Die Verantwortlichkeit für Gefahren oder Störungen, die von einem Grundstück ausgehen, trifft grundsätzlich den Besitzer bzw. Eigentümer.
Ansprechpartner:
Frau Beatrice Neu, Tel. 08634 / 621-33, Fax: 08634 / 621-833, Zi.-Nr.: 1.10, 1. Stock
beatrice.neu@garching-alz.de